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Redaktion: Lebenswert-Leben
www.lebenswert-leben.at
e-smog@lebenswert-leben.at

Quelle:
Auszug aus Benjamin Seiler in ZeitenSchrift 24/99



Hilf dir selbst!


Da offensichtlich selbst die industriefreundliche Wissenschaft noch immer nicht in der Lage ist, die Gefährlichkeit von Mikrowellen mit Sicherheit auszuschließen, kann man von der Politik nicht erwarten, sie würde aus eigener Kraft für die Gesundheit der Menschen eintreten. Die meisten Politiker verstecken sich lieber hinter gesetzlichen Grenzwerten und wissenschaftlichen Stellungsnahmen.

Wenn du also nicht selbst für deine Gesundheit sorgst, wird es niemand für anders für dich tun!

Das erkennen immer mehr Menschen und werden aktiv. In der Schweiz kann gegen den Bau von Mobilfunktürmen Einsprache erhoben werden. In Deutschland ist diese Möglichkeit beschnitten, da Sendeanlagen unter zehn, beziehungsweise zwölf Meter (je nach Bundesland verschieden) genehmigungsfrei sind. Hier gibt es nur einzelne, rechtlich umstrittene Maßnahmen zur Verhinderung des Baus. Kann man eine Verunstaltung des Orts- oder Landschaftsbildes nach § 35 Abs. 3 BauGB geltend machen, kann auch in Deutschland ein Handy-Turm mit guten Gründen verhindert werden.

Der schwächste Punkt der Mobilfunk-Betreiber ist eine einfache Tatsache:

Man braucht ein Grundstück, um die Sendeanlagen montieren zu können. Steht dies nicht zur Verfügung, kann keine Sendeanlage gebaut werden.

Der Bürgerwelle sind einige Fälle aus Gemeinden bekannt, wo die Bevölkerung massiv Druck auf Geschäfts- und Privatleute ausgeübt hatte, die ihr Grundstück oder Gebäude für eine Sendeanlage zur Verfügung stellen wollten. Ladenbesitzer wurden beispielsweise so stark boykottiert, dass ihre Umsätze drastisch zurückgingen. In einem anderen Fall drohte man einer Raiffeisen-Bank, dass nahezu alle Kunden am Ort die Bank wechseln würden, sobald auf dem Bankgebäude eine Sendeanlage installiert würde.

Privatpersonen, die sich weigern, den Mobilfunk-Sender vom eigenen Dach zu nehmen, werden mancherorts bereits gesellschaftlich geächtet, weil von ihrem Grund und Boden eine Gefahr für alle Nachbarn ausgeht. So forderte die deutsche Gemeinde Bad Kohlgrub ihre Bürger mehrfach auf,
"die von den verschiedenen Mobilfunkbetreibern unterbreiteten Angebote nicht anzunehmen, da die Gesundheit oberste Priorität haben muss".

Andererseits sind der Bürgerwelle Fälle bekannt, wo die Mobilfunkbetreiber Entscheidungsträger bestechen wollten. Das nennt sich dann meistens eine "finanzielle Zuwendung", welche die betreffende Person "motivieren" soll, unter den Mietern oder der Belegschaft für eine Akzeptanz der Handy-Antennen zu werben. Beispielsweise wurden dem Hausverwalter einer Wohnanlage unter der Hand DEM 4.000,-- Aufwandsentschädigung geboten, falls er die Montage eines Handymasts auf dem Hausdach durchsetzen könne. (In diesem Fall hat der anständige Mann jedoch abgelehnt und die Bürgerwelle informiert.)


Ein Fall fürs Gericht:

Viele Menschen, die sich eine Sendeantenne auf ihr Dach haben montieren lassen, fühlen sich inzwischen durch die Beschwichtigungen der Mobilfunkbetreiber arglistig getäuscht und erwägen rechtliche Schritte, um aus dem Vertrag herauszukommen. Manche haben den Schritt schon gewagt und so stehen bereits viele Gerichtsprozesse wegen der Gesundheitsschädigung durch Mobilfunksendeanlagen an, auf deren Ausgang man gespannt sein darf.

Beklagt wird aber auch wegen Wertverlust:

Aus Gutachten geht hervor, dass in der Nähe von Sendeanlagen Immobilien bis zu einem Viertel an Wert verlieren.

Mittlerweile werden sogar Baugrundstücke zurückgegeben, weil in der Nähe Sender errichtet werden sollen. Selbst wer kein Grundstück besitzt, kann sich gerichtlich wehren. So gab das Amtsgericht München einem Mieter Recht, der die Miete um 20 Prozent kürzte, weil die durch den Vermieter genehmigte Montage einer Reihe von Mobilfunkantennen auf dem Dach über seiner Wohnung auch ohne Nachweis schädlicher Einwirkungen einen zur Minderung führenden Mangel der Mietsache darstellte (432C7381/95 vom 27. März 1998). Diese erkämpfte Mietminderung wieder ergab in der Folge einen wichtigen Grund zur fristlosen Vertragskündigung des Vermieters mit dem Mobilfunkbetreiber.

Der Bürgerwelle sind inzwischen mehrere Fälle von Mietkürzungen bekannt, wo ohne Zustimmung der Mieter eine Antenne am Haus angebracht wurde.

Ganz klar:
Wenn die Vermieter wegen den Mobilfunk-Antennen vermehrt Mietzins-Einbußen in Kauf nehmen müssen, dann werden sie als Grundbesitzer sehr schnell dafür sorgen, dass die ungeliebten Sender von ihren Hausdächern verschwinden - und sie haben erst noch gute juristische Gründe für die Vertragskündigung mit den Mobilfunk-Betreibern.

Betroffene haben immer Chancen, gerichtlich vorzugehen, selbst wenn die Strahlungsintensität weit unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegt. So laufen in Deutschland mehrere Prozesse mit medizinischen Gutachten, um die Antennen stillzulegen. Oftmals zahlt sogar der Rechtsschutz die Kosten!


Streit um den Kirchturm

Gerne verbergen Mobilfunkbetreiber ihre Antennen in Kirchtürmen. In der Schweiz können so lästige Baugesuche umgangen werden. Einige Bistümer, die sich ausführlich mit dem Thema befassten, haben die Installation von Sendeantennen untersagt. Leider gibt es aber immer noch viele Kirchen, in deren Gemäuer nicht nur Zwiesprache mit Gott gehalten wird, sondern auch alle möglichen irdischen Gespräche übertragen werden.
Beispielsweise in Schonungen bei Schweinfurt. Weil die Anwohner inzwischen unter gesundheitlichen Problemen leiden, wehrten sie sich. Ihr Kampf hat sich gelohnt, denn obwohl der Vertrag mit dem Mobilfunkbetreiber bis zum Jahr 2018 lief, muss die Anlage nun bis Ende 1999 abmontiert werden.

Hoffentlich sind als Kirchtürme getarnte Mobilfunksender kein Indiz für die geistige Verfassung der Kirchen. Denn es steht ihrem Anspruch, die Seelen der Menschen heilen zu wollen, schlecht zu Gesicht, wenn sie gleichzeitig mithelfen, deren Körper zu zerstören. Viele Kirchgänger wollen dies denn auch nicht einfach so hinnehmen und treten aus der Kirche aus.

Aus gutem Grund haben daher fast alle Verträge zwischen Mobilfunkbetreibern und Grundstücksbesitzer eine Laufzeit von zehn, fünfzehn, zwanzig oder gar fünfundzwanzig Jahren. Die Handy-Lobby möchte sich eben absichern. Denn solange müssen der Grundstückseigner - und natürlich auch die Nachbarn - die Antennen dulden, wenn nicht aktiv dagegen vorgegangen wird. Die Betreiber indes können innerhalb eines Jahres kündigen. Sehr oft zahlen die Mobilfunkbetreiber die Mieten zehn Jahre in voraus - wohl kaum aus Nächstenliebe...