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Redaktion: Eva Marsalek, Lenaug. 36, A-3400 Klosterneuburg-Kierling
Tel./Fax: 0043-(0)2243-87366 e-mail: eva.marsalek@utanet.at



Presseaussendung am 16.07.1999


Marsalek: Petition gegen Handymasten-Wildwuchs ohne Anrainerrechte, ohne Konsumentenschutz, ohne Vorsorgeprinzip

Utl: Der Salzburger Vorsorgegrenzwert muß für ganz Österreich gelten - dies ist eine rein politische Entscheidung


Am Freitag 16.7.99 übergab ich, gemeinsam mit den Abgeordneten
Mag. Johann Maier (SPÖ),
Dr. Michael Krüger (FPÖ) und
Dr. Madeleine Petrovic (Grüne),
eine Petition betreffend "den flächendeckenden Ausbau der Mobilfunknetze in Österreich sowie damit verbundene gesundheits-, umwelt-, wirtschafts- und rechtspolitische Fragen" an Nationalratspräsident Dr. Heinz Fischer.

Der rasche Ausbau der Mobilfunknetze sowie die zunehmende Zahl von Handybenützern führte zu einem ungeheuren Wildwuchs von Handymasten.

Anrainerrechte bleiben auf der Strecke und die verprellten Bürger sind in "bester Gesellschaft" von ebenso rechtlosen Lokalpolitikern und Baubehörden erster Instanz.
Dies dokumentieren auch die Resolutionen von über 100 österreichischen Gemeinden sehr eindrucksvoll.
In Bezug auf die politischen Zuständigkeiten wird seit Jahren das Kinderspiel "Schneider gib's weiter" gespielt.

Solange nicht einmal nationale und internationale Versicherungen die Haftung für mögliche gesundheitliche Folgen von Mobilfunkmasten-Emissionen übernehmen, wollen wir sie - noch dazu ohne jegliche Information geschweige denn Anrainerrechte - weder vor unserer Tür noch auf unserem Dach und schon gar nicht durch site-sharing konzentriert!
All dies trotz der "ausdrücklichen Versicherung der privaten Mobiltelekommunikationsbetreiber gegenüber der Bundeseregierung, die Aufstellung der Sendemasten in vorhergehender Abstimmung mit den Anrainern durchzuführen" (Schreiben von BM Prammer vom 8.4.98). Daß diese "ausdrückliche Versicherung" so gut wie nie eingehalten wird, beweist die tägliche Praxis, wo Bürger in "Nacht und Nebel"-Aktionen einfach vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

Bei gesetzlichen Vorsorge-Grenzwerten heißt es bundesweit, mit Ausnahme von Salzburg, wo seit 1998 der Vorsorge-Grenzwert von 1 mW/m² gilt, bitte warten!
Wir als Betroffene können uns jedoch nicht vorstellen, daß in Salzburg sensiblere oder schützenswertere Menschen leben als im restlichen Österreich. Daher wurde mit der Petition neben Anrainerrechten bei der Mastenerrichtung im Sinne demokratischer Verhältnisse auch der Salzburger Vorsorgewert für ganz Österreich und nicht nur für Salzburg eingefordert.

Mit den in dieser Petition geforderten Maßnahmen wird auch dem Recht auf vorbeugenden Gesundheits- und Konsumentenschutz der rasant wachsenden Zahl von Handybenützern Rechnung getragen. Wie die Erfahrungen in Salzburg bestätigen, ist der klaglose Betrieb der Mobiltelefone auch bei Einhaltung des Salzburger Vorsorgewertes ohne Probleme möglich.

Nachdem sich der Nationalrat aufgrund des Wahltermins 3. Oktober 1999 nunmehr aufgelöst hat, werden wir die Petition nach der Wahl nochmals einbringen, denn der Handlungsbedarf der Politik ist längst überfällig. Die gesetzliche Verankerung von Anrainerrechten und des Vorsorgeprinzips ist keine Frage der Wissenschaft sondern eine politische Entscheidung!
Und diese ist längst überfällig.

Für Rückfragen: Eva Marsalek, Tel./Fax: ++ 43 - 02243-87366
18.07.99