Dieses Dokument downloaden
Klicken Sie hier, um den gewünschten Artikel zum Thema Elektrosmog auf Ihren PC zu holen.. Hilfe zum Download
Redaktion: Eva Marsalek, Lenaug. 36, A-3400 Klosterneuburg-Kierling
Tel./Fax: 0043-(0)2243-87366 e-mail: eva.marsalek@utanet.at



PROBLEMFALL MOBILFUNK?


Mobilfunk wird im Spannungsfeld von wirtschaftlichen Interessen, technischem Fortschritt, Landschafts- und Denkmalschutz, offenen Haftungsfragen und möglichem Gesundheitsrisiko ausgebaut in einem atemberaubenden Wettlauf der zur Zeit drei Betreiber untereinander werden dreifach flächendeckend Mobilfunksendeanlagen auf Hausdächern oder Gittermasten in Österreich errichtet.

In Zukunft noch mehr als jetzt wird die Landschaft geprägt sein von einer neuen Waldspezies, dem Antennenwald.

Das Thema ist komplex und berührt die unterschiedlichsten Bereiche:
Telekommunikationsgesetz, Gewerbeordnung, Umweltverträglichkeitsprüfung, Landschafts- und Denkmalschutz (insbesondere Kirchtürme), Haftungsfragen, Gesundheit.


Schon unzählige Bürgerinitiativen wehren sich österreichweit gegen den

WILDWUCHS DER HANDYMASTEN


- ohne Anrainerrechte
- ohne Konsumentenschutz
- ohneVorsorgeprinzip


....und die Bürgerinitiativen haben bereits prominente Unterstützung:

Wissenschafter der Universität Wien:

Dr. Mosgöller, Zellbiologe, Histologisch-Embryologisches Institut der Univ. Wien (seit 1999: Institut für Tumorbiologie und Krebsforschung, Uni Wien):
Aus medizinischer und zellbiologischer Sicht ist problematisch, daß Untersuchungen aus 1997, welche gebräuchliche GSM-Signale betrachteten, erhöhte Korrelationen mit Tumorerkrankungen zeigten. Dies wurde einerseits an Versuchstieren festgestellt, aber auch an menschlichen Blutzellen unter Laborbedingungen...Den Standpunkt, daß ? bei Einhaltung der Grenzwerte alles unbedenklich sei? erachte ich als extrem verfrüht und zu optimistisch und somit derzeit nicht bedingungslos gerechtfertigt. Eine solche Beurteilung setzt voraus, daß nahezu alle bisher erhobenen Befunde zu GSM-Feldern sich als falsch bzw. unsinnig erweisen, was allerdings jeder allgemeinen Erfahrung widerspräche?.

a.o.Univ.Prof. Dr. Kundi, Institut für Umwelthygiene, Univ. Wien:
......sind auf ihre gesundheitlichen und psychischen Auswirkungen hin zu untersuchen. Dies muß natürlich
v o r deren Einsatz geschehen. Daß dies bei den Mobilfunkeinrichtungen nicht geschehen ist, hat ausschließlich wirtschaftliche und politische Gründe und ist an und für sich ein Skandal...... Stellen Sie sich vor, eine solche Regelung würde für Arzneimittel gelten: zuerst verkaufen und dann nachsehen, ob vielleicht Schäden auftreten!? (22.11.1997)

Mag. Dr. Knasmüller, Institut für Tumorbiologie-Krebsforschung, Univ. Wien:
Eine kürzlich im Auftrag des österr. Gesundheitsministeriums durchgeführte Studie kommt zu dem Schluß, daß aufgrund der geringen Sendeleistungen bei besstimmungsgemäßem Betrieb keine Gefährdungen auftreten, weiters wird betont, daß bei Exposition mit Hochfrequenzfeldern keine krebserregenden Wirkungen gefunden wurden. Eine detaillierte Durchsicht der verfügbaren Literatur zeigt, daß diese Aussagen nicht aufrechterhalten werden können (22.11.1997).

....Aus diesem Grund bin ich der Meinung, ....daß die derzeit geltenden Grenzwerte
offensichtlich nicht in ausreichender Weise wissenschaftlich fundiert sind? (Schreiben vom 16.1.1998).

Wiener EMF-Deklaration anläßlich des internationalen Symposiums der ARGE GSM-Netz: Gesundheit und Wohlbefinden, über mögliche biologische und gesundheitliche Auswirkungen von radiofrequenten elektromagnetischen Feldern an der Universität Wien, 25-28.10.1998:
Die Teilnehmer stimmen darin überein, daß biologische Effekte im Niedrigdosisbereich wissenschaftlich gesichert sind.

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich: Schreiben vom 20.5.1997:
....Diese fehlende Beteiligung ist unseres Erachtens ein demokratischer Mißstand. Wir sind der Ansicht, daß Betroffene in jene Entscheidungen eingebunden werden müssen, die ihr unmittelbares Lebensumfeld betreffen. Die entsprechenden Gesetze müssen daher um Mitspracherechte der Betroffenen ergänzt werden.......Wir werden uns ebenfalls dafür einsetzen, daß Mitspracherechte, die in einer Demokratie selbstverständlich sein sollten, auch entsprechend in Gesetzen verankert werden. (Dr. Georg Rathwallner)

Landessanitätsdirektion Salzburg: Gutachten vom 25.2.1998:
Vorschlag eines Vorsorgewertes für mit 217 Hz gepulste elektromagnetische Felder (GSM) mit einer Leistungsflußdichte (s) von 1 mW/m².
Dieser Wert liegt für den Frequenzbereich 900 MHz um den Faktor 6000 (6W/m²), für den Frequenzbereich 1800 MHz um den Faktor 10.000 (10W/m²) unter den Werten zum Schutz der Allgemeinbevölkerung der ÖNORM S 1120 vom Juni 1992.

Forschungsbedarf besteht sowohl für Kurzzeit- als auch für Langzeitwirkungen beim Menschen.
Diese für alle sehr unbefriedigende Situation liegt in dem häufig anzutreffenden Umstand, daß neue Technologien ohne entsprechende Voraus- und Begleitforschung eingesetzt werden und Korrekturen erst im Nachhinein erfolgen.

Magistrat Graz - Gesundheitsamt - Amt für Umweltschutz: 27. 3. 1998:
der von Prof. Kundi, Institut für Umwelthygiene der Univ. Wien, vorgeschlagene Vorsorgewert, der hinsichtlich der Immission um einen Faktor 1000 unter den derzeitigen Grenzwerten liegen soll, wird vorgeschlagen.

Die Umweltanwaltschaften Österreichs haben in ihrer Jahrestagung im April 1998 eine sofortige Änderung des Telekommunikationsgesetzes gefordert: es besteht enormes Forschungsdefizit über die möglichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit.
Schreiben vom 6.5.98 an das BM für Wissenschaft und Verkehr: Parteistellung von Gemeinden, Anrainern und Betroffenen, und weiters die Möglichkeit der Durchführung einer nachträglichen Standortüberprüfung für bestehende Mobilfunkstationen, Pflicht der Betreiber zur gemeinsamen Nutzung von Masten*, sowie die Erstellung regionaler Gesamtkonzepte für alle geplanten Mobilfunkstationen.

* Anmerkung Marsalek: Achtung: bei gemeinsamer Mastennutzung mit mehreren Mobilfunkantennen erhöht sich jedoch auch die Leistungsflußdichte!

Die Umweltberatungen und das Ökoforum haben sich auch des Problems angenommen.

Der Umweltdachverband ÖGNU hat es den Bürgerinitiativen im Juli 1997 ermöglicht, sich zu vernetzen und mit diesen ein Forderungsprogramm (Änderung des Telekommunikationsgesetzes und Forderung nach einer Forschungsinitiative) erarbeitet und
sammelt österreichweit Unterschriften. Weiters wurde mit dem wissenschaftlichen Beirat ein Forschungspapier erarbeitet.

ÖGNU-Bürgermeisterbrief vom Juni/Juli 1998 an alle österr. Bürgermeister/Gemeinderäte mit Information und der Bitte, die beigelegte Resolution im Gemeinderat zu beschließen.
Diese Resolution wurde mittlerweile von 120 Gemeinden beschlossen.

Die Plattform GSM-Initiativen besteht aus dem Umweltdachverband ÖGNU, den Umweltberatungen, dem Ökoforum sowie den Bürgerinitiativen,
im wissenschaftlichen Beirat arbeiten mehrere Wissenschafter der Universitäten Wien und Salzburg.

Das Umweltbundesamt hat mit Schreiben vom 16.6.98 Stellung bezogen: die Grenzwerte im ehemaligen Ostblock liegen deutlich unter jenen der ÖNORM S 1120. Eine Novellierung des Telekommunikationsgesetzes in der Weise, daß der Aufbau eines Funknetzes so zu erfolgen hat, daß die Belastung der Bevölkerung durch elektromagnetische Strahlung
möglichst gering gehalten wird, würde ein wirksames Instrument darstellen, um Problemfälle von vornherein zu vermeiden. Rückwirkend sollten auch bestehende Netze innerhalb einer angemessenen Frist umgeplant werden.

Konsultativtagung der Ärztekammern deutschsprachiger Länder: Presseaussendung Juli 1999: Appel an die Verantwortlichen in Europa, bei den Grenzwerten für das gepulste GSM-System das Vorsorgeprinzip anzuwenden und Verweis auf die positiven Erfahrungen im Bundesland Salzburg.


Die österreichweite Gründung von unzähligen Bürgerinitiativen
(allein über 200 bei mir registriert) bestätigt, daß hier viele Bürger das Gefühl haben, in ihren Grundrechten verletzt zu sein.

Soferne neue Technologien kollektive Risiken bergen, deren Auswirkungen auf die Gesundheit nicht abgeklärt sind, ist das Vorsorgeprinzip anstelle des Nachsorgeprinzips * und damit politisches Handeln gefragt.

* Die derzeitige Praxis bei der Grenzwertfindung ist von mehreren möglichen Prinzipien die mit Abstand konservativste und primitivste Methode und findet in medizinischen Bereichen seit langem keine Anwendung mehr. (Dr. Mosgöller, Institut für Tumorbiologie und Krebsforschung, Universität Wien, 6. 7. 1999).



Einzelne Gemeinden haben sich bereits in Form von Petitionen und Resolutionen an die unterschiedlichsten Behörden und Regierungsämter gewandt.
120 österreichische Gemeinden haben mittlerweile die ÖGNU-Resolution im Gemeinderat beschlossen.
.
Landeshauptleutekonferenz 20.5.1998 in Salzburg: das der Landschaft, der Bevölkerung und dem Fremdenverkehr zumutbare Maß sei voll. Man steigt gegen den wachsenden Senderwald auf die Barrikaden.

Das Amt der OÖ Landesregierung empfiehlt, den besonders sensiblen Nahbereich von Krankenhäusern von Mobilfunksendeanlagen freizuhalten.

Mehrere parlamentarische Anfragen (mehrerer Fraktionen) sowie Entschließungsanträge
(Die Grünen) wurden bereits eingebracht.
Die Grünen haben einen sofortigen Baustopp bis zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes verlangt.

Ministerin Prammer teilt in Ihrem Schreiben vom 8. 4. 1998 an eine Betroffene mit, daß
die privaten Mobiltelekommunikationsbetreiber gegenüber der Bundesregierung ausdrücklich versichert haben, die Aufstellung der Sendemasten in vorhergehender Abstimmung mit den Anrainern durchzuführen. Dies steht in krassem Gegensatz zur derzeit geübten Praxis.

Der für das Telekommunikationsgesetz verantwortliche Minister Einem meinte am 12. 11. 1998 bei der PR-Jahresfachtagung daß die Bürger ein demokratisches Recht auf Information haben.

Der OÖ Landtag hat in seiner Sitzung am 10.4.1997 und am 4.6.1998 einstimmig eine Resolution an den Bund verabschiedet, damit die Frage von möglichen Gesundheitsgefährdungen im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes berücksichtigt wird und in welcher der Bund aufgefordert wird, im Telekommunikationsgesetz Anrainerrechte zu verankern.

Der Gemeinderat der Stadt Salzburg hat am 8. Juli 1998 den Salzburger Vorsorgewert auf Bundesebene eingefordert.

Der Stadtsenat Wels hat am 6. Juli 1999 einstimmig folgende Entscheidung gefaßt:
Der Stadtsenat der Stadt Wels ist der Auffassung, daß aufgrund der Sensibilität Anträgen bezüglich der Errichtung und Betreibung von Telekommunikationsanlagen auf stadteigenen Liegenschaften, die einer dauernden Nutzung durch Menschen dienen, wie z.B. Kindergärten, Schulen, stadteigenen Wohnanlagen, Pensionistenheimen und historischen Gebäuden, nicht zugestimmt werden soll.




Am 16. 7. 1999 wurde von mir eine

PETITION
betreffend den flächendeckenden Ausbau der Mobilfunknetze in Österreich sowie damit verbundene gesundheits-, umwelt-, wirtschafts- und rechtspolitische Fragen,

die von den Nationalratsabgeordneten
Dr. Michael Krüger, FPÖ, (OÖ)
Mag. Johann Maier, SPÖ, (Salzburg)
Dr. Gabriela Moser, Die Grünen, (OÖ)
mitunterzeichnet wurde, Parlamentspräsident Dr. Heinz Fischer übergeben.


ITALIEN: Seit Jänner 1999 gelten in ganz Italien niedrigere Grenzwerte als jene die von ICNIRP und WHO empfohlen werden und in Österreich in der ÖNORM S 1120 verankert sind.
EMF-Grenzwerte Italien ab Jänner 1999: 100 mW/m²
In Genua hat die Stadtverwaltung für Schulen etc. für die GSM-Frequenzen das Limit auf
25 mW/m² gesenkt.


Sowohl die WHO als auch die EU haben Forschungsbedarf erkannt, die EU hat ?schon?
1995 eine Expertengruppe eingesetzt, nur ist bis heute nichts geschehen!

EU: Ausschuß für Umwelt, Volksgesundheit und Konsumentenschutz des Europäischen Parlaments am 18.2.1999:
Diskussion über die Absenkung der Grenzwerte für elektromagnetische Felder und Mindestabstände von Mobilfunkbasisstationen zu öffentlichen Gebäuden, Wohnhäusern und Arbeitsplätzen. Die bisherigen Grenzwerte wurden zwar (noch) nicht abgesenkt, stellen jedoch nur mehr eine Empfehlung für die Länder dar, sind nicht bindend und können somit von Österreich national im Alleingang unterschritten werden.


Nationale Versicherungen ebenso wie internationale Rückversicherungen schließen das Gesundheitsrisiko aufgrund der mangelnden Datenlage explizit aus ihren Bedingungen aus!

(Dr. Lindner, Wiener Städtische Vers. 22.11.98 ? z.B. Münchner Rück)